Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von
Hr. Norman Petersen.
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Hr. Petersen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Unterzeichnung des Auftragsformular / der Entgegennahme der Ware aus der 1. Bestellung oder unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsabschluß
Angebote sind- auch bezüglich Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist nach vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Hr. Petersen sie schriftlich bestätigt.
§ 3 Preise, Preisänderungen
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Der Auftraggeber trägt die Fracht- Verpackungs- und Versicherungskosten. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von Hr. Petersen; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeiten
Die Bearbeitungszeit beträgt 2 – 4 Wochen. Bei Lieferverzögerungen, die von Hr. Petersen zu vertreten sind, beträgt die vom Auftraggeber zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Hr. Petersen beginnt.

§ 5 Versand
Erfüllungsort ist Hamburg. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Hr. Petersen verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Hr. Petersen nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Offensichtliche Mängel müssen Hr. Petersen unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Hr. Petersen bereitzuhalten. Auf Verlangen von Hr. Petersen hat der Auftraggeber den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an Hr. Petersen zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistungsansprüche gegenüber Hr. Petersen aus. Bei unzureichenden Informationen bzgl. der Wünsche des Auftragsgebers haftet Hr. Petersen nicht bei Nichtgefallen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der 2-maligen Nachbesserung. Die vereinbarte Summe ist in voller Höhe zu zahlen. Für durch schadhafte Videoköpfe entstandene Bandschäden und Schäden durch Ausfall von Foto/Videokameras ebenso durch Ausfall/Verspätung des Foto/Videografen durch Krankheit/Unfall o.ä kann nicht gehaftet werden. Optimale Bildqualität kann nicht garantiert werden. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann Hr. Petersen eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.

§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, Technischen Defekten ebenso Verspätungen oder fernbleiben sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei unzureichender Beleuchtung oder andere „Behinderungen“ haftet Hr. Petersen nicht für verrauschte oder nicht zufrieden stellende Aufnahmen. Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Für Fotos, Videoaufnahmen oder andere Medien, die der Auftraggeber zur Verfügung steht, wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Hr. Petersen aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich Hr. Petersen das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von Hr. Petersen hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Hr. Petersen berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Hr. Petersen liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag. Kopien der Fotos und auf den Videokassetten/DVD’s befindlichen Filme dürfen nur von Hr. Petersen vorgenommen werden. Das Rohmaterial bleibt im Besitz zur freien Verfügung von Hr. Petersen. Hr. Petersen behält sich vor das Material für Werbezwecke/Veröffentlichungen zu nutzen. Sollte das nicht erwünscht sein muss das schriftlich von Hr. Petersen festgehalten werden.

§ 9 Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung sofort rein Netto zu zahlen. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, sind die Kosten für entgangenen Gewinn vom Auftraggeber zu zahlen. Diese betragen: 14 Tage nach Vertragsabschluß kostenlos, bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin 50% danach 80% der vereinbarten Summe.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Hr. Petersen und Auftraggeber gilt deutsches Recht.Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches                                                  Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine           Bestimmung in ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.